Information zu Prüfungen im NWJJV:
- Ab 01.01.2025 ist ausschließlich die PO 2023 des DJJV mit Fassung vom 22.04.2023 verbindlich und anzuwenden.
- Für Prüfungen sind aus Gründen der Aktualisierung die Prüflisten direkt von der Homepage des DJJV herunterzuladen und zu nutzen: (https://www.djjv.de/servicedownloads/download/breitensport/pruefungswesen).
- Das Mitbringen eigener Ukes, die nicht Prüfungsteilnehmer sind, ist weiterhin möglich, muss aber schriftlich (formlos) beim Referenten Prüfungswesen beantragt werden. Die Regelung für Sportler Ü 45 und Sportler mit Behinderung werden hiervon nicht berührt.
- Die Anmeldung zur Dan-Prüfung, auch auf Bezirksebene erfolgt mittels Dan-Antrag und liegt ausschließlich in der Zuständigkeit des Referenten Prüfungswesen (https://nwjjv.eu/?page_id=27).
- Dan-Prüfungen auf Bezirksebene sind bis zum 1. Dan möglich.
- Ein Prüfer kann eine Prüfung abnehmen, bis zu einer Graduierung die maximal eine Graduierung unterhalb seiner eigenen liegt. Diese Einschränkung gilt bis zu Prüfern mit der Graduierung bis zum 5. Dan einschließlich.
- Während einer Prüfung bestimmt ausschließlich die Prüfungskommission den Partnerwechsel.
- Gegen- und Weiterführungstechniken, sowie SV-Techniken können nicht wiederholt werden Ausnahmen hierzu bestimmt die Prüfungskommission.
Hinweis:
die Genehmigung des Mitbringens eines oder mehrere Ukes, die nicht Prüfungsteilnehmer sind, befreit den Prüfungsteilnehmer nicht von der Verpflichtung sich anderen Prüfungsteilnehmern als Uke zur Verfügug zu stellen.
Begründung:
das Prüfungsfach 16 , Angriffs-/Partnerverhalten ist Bestandteil der Prüfung. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Prüfungsteilnehmer von angemeldeten Prüfungen Ü 45, sowie Sportler mit einem nachgewiesenen Handicap.
Die Prüfungskommission hat das Recht im Verlauf der Prüfung im Sinne des Teilnehmers den Uke auszutauschen.
Ergänzung zum Ablauf von Prüfungen zum 4. Und 5. Dan Ju-Jutsu:
Ab der Dan-Prüfung 2/2025 besteht für Prüfungsteilnehmer zum 4. und 5.Dan nachfolgende
Möglichkeit ihre Dan – Prüfung wie folgt zu teilen:
Die Kata, bzw. Freie Darstellung des Prüfungsfach 13 der PO kann vor dem Prüfungstag demonstriert werden. Die Demonstration erfolgt am Tag des zugeordneten 2. Dan-Vorbereitungslehrgang vor der für die Prüfung eingesetzten Prüfungskommission. Diese vorgezogene Prüfung des Prüfungsfach 13 sollte vom Sportler 30 Tage vor dem Lehrgangstermin beim Referenten Prüfungswesen des NWJJV angemeldet werden, um die Anwesenheit der Prüfer zu gewährleisten.
Hinweis:
Bei Nichtbestehen des Prüfungsfach 13 an dem vorgezogenen Termin kann das Fach am eigentlichen Prüfungstag nicht wiederholt werden. Das bedeutet, dass die Dan-Prüfung als „nicht bestanden“ gewertet wird.
Diese Möglichkeit ist ein Angebot und für den Sportler als Erleichterung gedacht und somit nicht verpflichtend.
Dieter Krems
(Referent Prüfungswesen)