Information zu Prüfungen im NWJJV:
Aufgrund der fortlaufenden Aktualisierungen der Prüflisten durch den DJJV sind vor anstehenden Prüfungen die Listen direkt von der Homepage des
DJJV herunterzuladen und zu nutzen:
https://www.djjv.de/servicedownloads/download/breitensport/pruefungswesen
Das Mitbringen eigener Ukes ist weiterhin möglich, muß schriftlich (formlos) beim Referenten Prüfungswesen mit einer entsprechenden Begründung beantragt werden. Bei der Genehmigung ist ein strenger Maßstab vorgesehen, da die Erfahrung der vergangenen Prüfungen innerhalb des Verbandes gezeigt hat, dass diese Regelung falsch verstanden wurde. Diese Regelung vom Bundesreferenten unter der Bedingung genehmigt, dass hier strenge Maßstäbe zu setzen sind.
Diese Regelung betrifft nicht Sportler aus dem Bereich Ü45 und mit Behinderungen.
Die Anmeldung zur Dan-Prüfung – auch auf Bezirksebene – erfolgt mittels
Dan-Antrag ( https://nwjjv.eu/?page_id=27 ) in der Zuständigkeit des Referenten für Prüfungswesen.
Dan-Prüfungen auf Bezirksebene sind bis zum 1. Dan möglich, höhere Graduierungen werden ausschließlich auf Landesebene geprüft.
Nach Abschluß der Prüfung ist die Originalliste binnen 14 Tagen an die Geschäftsstelle zu schicken, Vereine informieren den Bezirksvertreter in Form der Zusendung der Liste als PDF innerhalb der vorgegebenen Frist.
Ein Prüfer kann eine Prüfung abnehmen, bis zu einer Graduierung, die maximal eine Graduierung unterhalb seiner eigenen Graduierung liegt. Diese Einschränkung gilt für Prüfer mit der Graduierung bis zum 5.Dan einschließlich. Abweichungen bedürfen der Absprache mit dem Prüfungsreferenten und den Dan-Prüfern.
Hinweis:
die Genehmigung des Mitbringens eines oder mehrere Ukes, die nicht Prüfungsteilnehmer sind, befreit den Prüfungsteilnehmer nicht von der Verpflichtung sich anderen Prüfungsteilnehmern als Uke zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
das Prüfungsfach 16 , Angriffs-/Partnerverhalten ist Bestandteil der Prüfung.
Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Prüfungsteilnehmer von angemeldeten Prüfungen Ü 45, sowie Sportler mit einem nachgewiesenen Handicap.
Die Prüfungskommission hat das Recht im Verlauf der Prüfung im Sinne des Teilnehmers den Uke auszutauschen.
Ergänzung zum Ablauf von Prüfungen zum 4. und 5. Dan Ju-Jutsu:
Ab der Dan-Prüfung 2/2025 besteht für Prüfungsteilnehmer zum 4. und 5.Dan nachfolgende
Möglichkeit ihre Dan – Prüfung wie folgt zu teilen:
Die Kata, bzw. Freie Darstellung des Prüfungsfach 13 der PO kann vor dem Prüfungstag demonstriert werden. Die Demonstration erfolgt am Tag des zugeordneten 2. Dan-Vorbereitungslehrgang vor der für die Prüfung eingesetzten Prüfungskommission. Diese vorgezogene Prüfung des Prüfungsfach 13 sollte vom Sportler 30 Tage vor dem Lehrgangstermin beim Referenten Prüfungswesen des NWJJV angemeldet werden, um die Anwesenheit der Prüfer zu gewährleisten.
Hinweis:
Bei Nichtbestehen des Prüfungsfach 13 an dem vorgezogenen Termin kann das Fach am eigentlichen Prüfungstag nicht wiederholt werden. Das bedeutet, dass die Dan-Prüfung als „nicht bestanden“ gewertet wird.
Diese Möglichkeit ist ein Angebot und für den Sportler als Erleichterung gedacht und somit nicht verpflichtend.
Dieter Krems
(Referent Prüfungswesen)
